Wir über uns
Die Aufgaben des Verbandes sind
- Zusammenarbeit mit oberen Aufsichtsbehörden
- die in den Standesämtern und unteren Aufsichtsbehörden tätigen Personen auszubilden und ihre Fortbildung zu fördern
- die Mitglieder in Fachfragen zu beraten (Fachauskunftsstelle)
- an der Fortentwicklung des Personenstandsrechts und artverwandter Rechtsgebiete mitzuwirken
- in Verbindung mit dem Bundesverband, mit Verwaltungsakademien, Aufsichtsbehörden und sonstigen Einrichtungen dafür Sorge zu tragen, dass die Aus- und Fortbildung, die Nachwuchsförderung, die Pflege der Fachliteratur und anderer Hilfsmittel gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und gewerkschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt.